PRESSEMITTEILUNG
Neuer Ratgeber zum Thema „Grundsicherung nach dem SGB XII“ erschienen
Hilfreiche Tipps für Menschen mit Behinderung und Eltern behinderter Kinder
Düsseldorf, Januar 2019 Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) hat sein Merkblatt zur „Grundsicherung nach dem SGB XII“ aktualisiert. Dieses Merkblatt richtet sich speziell an erwachsene Menschen mit Behinderung. Diese können Leistungen der Grundsicherung nach dem Recht der Sozialhilfe (SGB XII) beziehen, wenn sie dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
Aktuelle Änderungen bei der Grundsicherung haben sich zum 1. Januar 2019 durch die Erhöhung der Regelsätze ergeben. Der Regelsatz der Regelbedarfsstufe 1, den zum Beispiel Menschen mit Behinderung erhalten, die bei ihren Eltern leben, wurde auf 424 Euro monatlich angehoben. Dies wirkt sich unter anderem auf die Freibeträge vom Renten- und Werkstatteinkommen aus. Der Höchstbetrag, der bei der Riester-Rente anrechnungsfrei bleibt, beläuft sich jetzt auf 212 Euro. Anhand konkreter Beispiele wird erläutert, wie hoch die Grundsicherung im Einzelfall ist und wie sich die Freibeträge vom Renten- und Werkstatteinkommen berechnen.
Der Ratgeber geht ferner auf die aktuelle Rechtsprechung zum Anspruch auf Grundsicherung für Menschen mit Behinderung ein, die den Eingangs- und Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen durchlaufen. Viele Sozialgerichte, darunter das Hessische Landessozialgericht, haben mittlerweile entschieden, dass auch bei diesem Personenkreis von einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung auszugehen ist und die Grundsicherungsberechtigung damit bejaht.
Aktuelle Informationen zur Grundsicherung und zur aktuellen Rechtsprechung erhalten Interessierte auch auf der Internetseite des bvkm (www.bvkm.de > Rubrik „Recht & Ratgeber“).
Das Merkblatt steht im Internet als Download unter www.bvkm.de in der Rubrik „Recht & Ratgeber“ zur Verfügung. Es kann auch in gedruckter Form bestellt werden über versand@bvkm.de oder www.bvkm.de/verlag, bei größeren Mengen stellen wir die Portokosten in Rechnung.
Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. ist ein Zusammenschluss von rund 28.000 Mitgliedsfamilien. Er vertritt u.a. die Interessen behinderter Menschen gegenüber Gesetzgeber, Regierung und Verwaltung. www.bvkm.de