lvkm/ Mai 7, 2020/ Aktuelles, Allgemein

Durch die Corona-Krise sind Einrichtungen der Behindertenhilfe von Schließungen betroffen. Dies betrifft Tagesförderstätten, Werkstätten aber vor allem auch den integrativen Teil und die 1zu1-Betreuung in KiTa’s. Die Träger dieser Einrichtungen hatten bisher auf eine Weiterzahlung der Leistungen im vollen Umfang gehofft, um Mitarbeiter nicht in Kurzarbeit schicken zu müssen. Auch beschloss die Teilhabekommission auf Landesebene die volle Weitergewährung der Eingliederungshilfe während der Krise, um die Struktur der sozialen Dienstleister nicht zu gefährden. Auch wird derzeit in den Einrichtungen trotz Schließungen wichtige konzeptionelle Arbeit und Beratungen durchgeführt. Diesen Beschluss folgte auch die Sozialministerin und warb bei den Kommunen, die hier Entscheidungshoheit haben, sich dem Beschluss der Kommission anzuschließen. Laut Ministerin Werner soll das Sozialdienstleisterentlastungsgesetz (SodEG), welches für Einrichtungen eine bis zu 75 %ige Erstattung der Kosten vorsieht nur im äußersten Notfall greifen.

Frau Ministerin wandte sich somit an die Kommunen mit der Bitte der Empfehlung der Teilhabekommission zu folgen.

Leider erreichen uns nun viele Rückmeldungen, dass die Kommunen dieser Empfehlung nicht folgen und den Einrichtungen nahe legen die 75 % aus dem SodEG zu beantragen. Voraussetzung hierfür ist jedoch auch die Anordnung von Kurzarbeit.

Sehr kritisch sehen wir nun den Bereich der integrativen KiTa’s. Hier erfolgt die Finanzierung des Regelbereiches durch die Kommunen aus Mitteln des Landes. Das Land hat hier zugesichert alle Kosten weiterhin zu zahlen, sodass den Erziehern keine Kurzarbeit droht.
Der integrative Teil und die Einzelfallbetreuung ist aber durch die Eingliederungshilfe finanziert. Hier soll das SodEG angewandt werden, welches Kurzarbeit vorsieht. Das heißt, dass ein Teil der Erzieher, nämlich die im Regelbereich einer Kita weiterhin volles Gehalt erwarten kann, wohingegen die Kollegen, die die Kinder mit Behinderung betreuen oder in der 1zu1-Betreuung eingesetzt sind, in Kurzarbeit müssen. Wie will man das den Betroffenen erklären?

Die einzige Möglichkeit ist, dass der Landtag im Mantelgesetz beschließt, dass die Leistungen der Eingliederungshilfe im vollen Umfang weitergezahlt werden und sich somit über das Maß im SodEG ausgesprochen wird. Sodann könnte auch nxiht mehr jede Kommune für sich alleine handeln.

Daher bitten wir um Verständnis und fordern vom Landtag die 100%ige Weiterzahlung der Eingliederungshilfe in der Corona-Krise im Mantelgesetz zu verabschieden.

Dennis Petschner
Vorsitzender Landesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte Thüringen e.V.